Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2020

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Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtsnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Kein Schadensersatz bei Kalkulationsirrtum (OLG Brandenburg, 25.11.2015, 4 U 7/14)

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Unterläuft einem Bieter bei der Angebotskalkulation ein Fehler und erhält das deshalb zu günstige Angebot den Zuschlag, kann der Bieter keinen Schadensersatz vom Auftraggeber verlangen (OLG Brandenburg, 25.11.2015, 4 U 7/14). Das Verbot, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zu beauftragen, schützt nur den Auftraggeber und nicht den betreffenden Bieter. Der Auftragnehmer muss deshalb wohl oder übel […]