Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2020

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Äußert sich ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber wiederholt respektlos und herabsetzend, reicht dies allein nicht aus, um ihn von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Denn darin liegt noch keine schwere Verfehlung des Unternehmens im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

AGB-Abwehrklausel greift nicht bei Individualklauseln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2020, Verg 24/19)

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Verlangt ein Bieter bei Angebotsabgabe, dass der Auftraggeber eine bestimmte Regelung in den Vertragsbedingungen verändert, ist das Angebot wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen auch dann gemäß § 16 EU Nr. 2 i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 S. 2 VOB/A auszuschließen, wenn der Auftraggeber geregelt hat, dass abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) […]