Schriftformerfordernis bei Beschlüssen der Vergabekammer (OLG Koblenz, 17.06.2020, Verg 1/20)

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Ein Beschluss der Vergabekammern, der das Verfahren beendet, muss von allen an der Entscheidung mitwirkenden Mitgliedern eigenhändig unterschrieben werden. Nach Ansicht des OLG reicht die Unterschrift nur des Vorsitzenden Richters nicht aus. Auch wenn die Beisitzenden nachträglich auf unterschiedlichen Abschriften des Beschlusses unterschreiben, ist das Schriftformerfordernis nicht gewahrt. Ein solcher Beschluss ist unwirksam und beendet […]

Eingescannte Unterschrift reicht für Schriftform nicht aus (VK Bund, 17.01.2018, VK 2 – 154/17)

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Eingescannte oder kopierte Unterschriften genügen nicht der Schriftform. Verlangt der öffentliche Auftraggeber eine schriftliche Angebotsabgabe, müssen Angebote eigenhändig unterschrieben werden (VK Bund, Beschluss vom 17.01.2018, VK 2 – 154/17). Im Rahmen der schrittweisen Umstellung auf elektronische Vergabeverfahren ist jedoch nur noch in Einzelfällen ein verpflichtendes Schriftformerfordernis in der Auftragsbekanntmachung zulässig.