Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2020

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Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtsnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Keine Unterschrift bei elektronischen Angeboten (OLG Naumburg, 04.10.2019, 7 Verg 3/19)

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Fordert ein öffentlicher Auftraggeber von Bietern eine elektronische Angebotsabgabe, müssen Bieter die auszufüllenden Formblätter nicht ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen. Das hat das OLG Naumburg unter Verweis auf § 53 Abs. 1 VgV klargestellt. Danach dürfen Bieter Angebote vollständig elektronisch übermitteln. Eine Unterschrift ist gerade nicht erforderlich, auch wenn Formulare der Auftraggeber eine Unterschriftenzeile enthalten, […]