Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2020

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Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtsnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Auftraggeber dürfen erkennbare Kalkulationsfehler nicht ausnutzen (OLG Dresden, 02.07.2019, 16 U 975/19)

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Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein. Nach Ansicht des OLG Dresden ist ein Kalkulationsirrtum für den Auftraggeber erkennbar, wenn der im Angebot enthaltene Preis […]