Vorabinformation darf auch über E-Vergabeplattform versandt werden (VK Saarland, Beschluss vom 22.03.2021, Az.: 1 VK 06/2020)

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In einem EU-weiten Vergabeverfahren erhielt eine Bieterin die Vorabinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB über die E-Vergabeplattform elektronisch übermittelt. Die Bieterin reichte einen Nachprüfungsantrag ein. Unter anderem verwies sie auf den Beschluss der Vergabekammer Südbayern (29.03.2019 – Z3-3-3194-1-07-03/19), wonach ein Versand der Vorabinformation über die E-Vergabeplattform nicht mit § 134 Abs. 2 GWB vereinbar […]