Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2020

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Äußert sich ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber wiederholt respektlos und herabsetzend, reicht dies allein nicht aus, um ihn von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Denn darin liegt noch keine schwere Verfehlung des Unternehmens im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Respektlosigkeiten rechtfertigen noch keinen Ausschluss des Bieters (VK Sachsen, Beschluss vom 27.12.2019, 1/SVK/037-19)

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Äußert sich ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber wiederholt respektlos und herabsetzend, reicht dies allein nicht aus, um ihn von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Denn darin liegt noch keine schwere Verfehlung des Unternehmens im Sinne des § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A bzw. des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. In dem von […]