Ausschluss bei früherer Schlechtleistung für anderen Auftraggeber (VK Südbayern, 08.04.2019, Z3-3-3194-1-46-12/18)

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Nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter wegen früherer Schlechtleistungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen. Dies gilt jedoch nur, wenn der frühere, von der Schlechtleistung des Bieters betroffene Auftraggeber, dem Bieter wegen dieser Schlechtleistung rechtmäßig gekündigt oder vergleichbare Rechtsfolgen (z.B. Schadensersatz) verhängt hat. Die Darlegungslast hierfür trägt […]