Kein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aus wirtschaftlichen Gründen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019, Verg 18/19)

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Bloße wirtschaftliche Erwägungen können in der Regel kein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A ist dieses nur dann zulässig, wenn wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen die vorgeschriebenen Angebotsfristen nicht eingehalten werden können. Außerdem darf der Auftraggeber die Zeitnot nicht verursacht und auch nicht voraussehen […]