Berufliche Verfehlung erfordert erheblichen Rechtsverstoß! (BayObLG, 13.06.2022, Verg 6/22)

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Ein öffentlicher Auftraggeber vergab in einem EU-weiten offenen Verfahren Versorgungsleistungen für Asylsuchende. Alleiniges Zuschlagskriterium war der Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot sollte den Zuschlag erhalten. Daraufhin rügte die eine unterlegene Bieterin, dass der erstplatzierte Bieter mit seinem Verpflegungskonzept gegen verschiedene Vorgaben verstoße und daher eine berufliche Verfehlung i.S.d. § 124 Abs.1 Nr. 3 […]

Das Abwerben von Mitarbeitern ist keine schwere Verfehlung (BayObLG, 09.04.2021 – Verg 3/21)

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Eine Auftraggeberin schrieb einen Dienstleistungsvertrag im Wege eines offenen Verfahrens europaweit aus. Eine Bieterin rügte, dass die an erster Stelle stehende Mitbewerberin auszuschließen sei, da sie schwere Verfehlungen in Form eines wettbewerbswidrigen Verhaltens begangen habe. Denn sie habe versucht, an der Arbeitsstelle der Antragstellerin Mitarbeiter während der Arbeitszeit abzuwerben, um diese für die eigene Auftragsdurchführung […]

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2020

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Äußert sich ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber wiederholt respektlos und herabsetzend, reicht dies allein nicht aus, um ihn von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Denn darin liegt noch keine schwere Verfehlung des Unternehmens im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Respektlosigkeiten rechtfertigen noch keinen Ausschluss des Bieters (VK Sachsen, Beschluss vom 27.12.2019, 1/SVK/037-19)

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Äußert sich ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber wiederholt respektlos und herabsetzend, reicht dies allein nicht aus, um ihn von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Denn darin liegt noch keine schwere Verfehlung des Unternehmens im Sinne des § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A bzw. des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. In dem von […]

Ein Haftbefehl und seine Folgen (OLG Düsseldorf, 14.11.2018, VII-Verg 31/18) – Vergabeblog vom 27.05.2019

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Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Das bedeutet auch, dass sie in eine erneute Eignungsprüfung eintreten müssen, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens von neuen belastenden Umständen erfahren. Ein Ausschluss wegen der nachweislichen Begehung einer schweren Verfehlung erfordert dabei keine rechtskräftige Verurteilung. Die gesamte Veröffentlichung finden Sie hier.