Gerichtsentscheidungen

4-Jahres-Vertrag ohne Preisgleitklausel zulässig (OLG Celle, 02.02.2021, 13 Verg 8/20)

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Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag über eine Dauer von vier Jahren vergibt, ohne dass der Vertrag eine Preisanpassungsklausel enthält.

In einem EU-weiten Vergabeverfahren über Postdienstleistungen beanstandete ein Bieter, dass er über einen so langen Zeitraum die Kosten- und Preisentwicklung nicht zuverlässig vorhersehen könne. Eine kaufmännisch belastbare Kalkulation sei ihm daher nicht möglich. Die einseitige Abwälzung dieses Risikos auf den Auftragnehmer sei unzulässig.

Der Vergabesenat folgte dem nicht. Es belastet einen Bieter nicht unverhältnismäßig, wenn er bei der Kalkulation mögliche Preissteigerungen der Deutschen Post AG prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen muss. Das Risiko kann der Bieter selbst dadurch minimieren, dass er so weit wie möglich auf andere Nachunternehmer als die Deutsche Post zurückgreift.

Eine Grenze ist aber überschritten, wenn der Auftraggeber seine Nachfragemacht missbraucht und unzumutbare Anforderungen an die stellt.