RechtsprechungVergaberecht

Anforderungen an das Losverfahren: Wann ist es zulässig und wie ist es durchzuführen? (OLG Hamburg, 20.03.2020, 1 Verg 1/19)

Erzielen mehrere Angebote in der Angebotswertung dieselbe Punktzahl, weil sie absolut gleichwertig sind, darf im Losverfahren entschieden werden. Sodann muss der Auftraggeber allen Teilnehmern die gleichen Chancen gewähren.

Im konkreten Fall schrieb ein Auftraggeber die Lieferung von Streugut aus und behielt sich vor, „bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen“. Die Angebote zweier Bieter erzielten in der Summe der Wertungskriterien dieselbe Punktzahl, sodass das Los entschied. Dagegen wehrt sich der unterlegene Bieter – ohne Erfolg.

Entscheidet das Losverfahren, muss der Auftraggeber ein unbeeinflusstes Ergebnis sicherstellen, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Deshalb muss er das Zufallsergebnis vor Manipulation schützen. Dies ist hier erfolgt, indem unbeteiligte Mitarbeiter hintereinander verschlossene Lose zogen.