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Coronavirus: Vergabe-Leitlinien der Europäischen Kommission (2020/C 108 I/01)

Angesichts der Coronavirus-Pandemie hat die EU-Kommission heute Leitlinien (2020/C 108 I/01) veröffentlicht, mit denen sie öffentlichen Auftraggebern Wege zur schnellen und einfachen Beschaffung von aktuell dringend benötigten Waren und Dienstleistungen aufzeigt. Hierzu zählen insbesondere persönliche Schutzausrüstung für medizinisches Personal und Medizinprodukte wie etwa Atemschutzmasken und Beatmungsgeräte.

Aus Sicht der EU-Kommission bietet das EU-Vergaberecht auch in dieser „extremen Notsituation“ ausreichenden Spielraum. So können insbesondere Teilnahme- und Angebotsfristen verkürzt und, wenn dies nicht ausreicht, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne des Art. 32 Abs. 2 lit. c) der Richtlinie 2014/24/EU durchgeführt werden. Auch Direktvergaben sind bei äußerster Dringlichkeit unter Umständen zulässig.

Zur weiteren Beschleunigung der Auftragsvergabe können öffentliche Auftraggeber auch auf bislang eher ungewöhnliche Kommunikationsmittel zurückgreifen und etwa Vertreter direkt dorthin entsenden, wo erforderliche Lagerbestände noch verfügbar sind. Zudem regt die EU-Kommission an, dass öffentliche Auftraggeber verstärkt nach alternativen und innovativen Lösungen suchen, um das Angebot am Markt zu stimulieren.

Die vollständigen Leitlinien finden Sie hier.

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