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Coronavirus: Erlass des BMI zu Bauverträgen

Mit Erlassen vom 23.03.2020 und 27.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie zu bauvertraglichen Fragen Stellung genommen. Danach sollen im Wesentlichen Baumaßnahmen möglichst weiter betrieben werden.

Bauablaufstörungen infolge der Coronavirus-Pandemie können aber den Tatbestand der höheren Gewalt i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c) VOB/B erfüllen und so zu verlängerten Ausführungsfristen führen.

Im Übrigen nimmt das BMI auf das Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 Bezug (vgl. Coronavirus: Rundschreiben des BMWi zur Anwendung des Vergaberechts).

Die Erlasse finden Sie hier und hier.