GesetzgebungVergaberecht

Berlin überarbeitet Vergabegesetz: Mindestlohn steigt deutlich

Der Berliner Senat hat beschlossen, den Mindestlohn im Rahmen von öffentlichen Aufträgen auf 12,50 Euro pro Stunde zu erhöhen. Er soll allerdings erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro bei Bauleistungen und von 10.000 Euro bei Dienstleistungen gelten.

Bereits im Jahr 2017 wurde der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 9,00 Euro erhöht. Geregelt ist er in § 1 Abs. 4 S. 1 BerlAVG (Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz). Danach werden Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen.

Bieter dürfen diesen auch nicht durch Einsatz von Nachunternehmen umgehen. Denn die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erstreckt sich nach § 1 Abs. 6 BerlAVG auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.

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