Ein Haftbefehl und seine Folgen (OLG Düsseldorf, 14.11.2018, VII-Verg 31/18) – Vergabeblog vom 27.05.2019

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Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Das bedeutet auch, dass sie in eine erneute Eignungsprüfung eintreten müssen, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens von neuen belastenden Umständen erfahren. Ein Ausschluss wegen der nachweislichen Begehung einer schweren Verfehlung erfordert dabei keine rechtskräftige Verurteilung. Die gesamte Veröffentlichung finden Sie hier.

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 04/2019

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Wenn öffentliche Auftraggeber kurzfristig Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, stellt sich die Frage, ob die Angebotsfrist zu verlängern ist. Gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 VgV ist dies nur bei wesentlichen Änderungen der Fall. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Europäische Sicherheit & Technik – Rechtsticker – Ausgabe 05/2019

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Mit dem Zuschlag endet das Vergabeverfahren und es beginnt die Ausführungsphase. Dann gilt nicht mehr das Vergaberecht, sondern Zivilrecht. Mängel in der Leistungsphase können allerdings Rückwirkungen auf künftige Ausschreibungen haben. Denn nach neuem Recht darf der öffentliche Auftraggeber einen Bieter von der Vergabe ausschließen, wenn er in der Vergangenheit schlecht geleistet hat. Die Veröffentlichung finden […]