RechtsprechungVergaberecht

Verhandlungsverfahren: Mindestanforderungen an erste Angebote nicht erforderlich (OLG Düsseldorf, 28.03.2018, VII-Verg 54/17)

Öffentliche Auftraggeber müssen in Verhandlungsverfahren etwaige Mindestanforderungen nicht schon vor Einholung der Erstangebote aufstellen. Dies hat das OLG Düsseldorf entschieden. § 17 Abs. 10 VgV lässt diese Frage offen. Eine richtlinienkonforme Auslegung ergebe, dass die frühzeitige Aufstellung von Mindestanforderungen zwar empfehlenswert, nicht aber verpflichtend sei. Öffentliche Auftraggeber dürften daher – insbesondere bei neuartigen Produkten und wenig sondierten Märkten – die Erkenntnisse aus den Erstangeboten abwarten und Mindestanforderungen auch noch nach deren Auswertung aufstellen. Der Vergabesenat fordert nur, dass die spätere Festlegung nicht die Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz beeinträchtigt.