RechtsprechungVergaberecht

Selbstausführungsgebot ist unzulässiges Eignungskriterium (OLG Rostock, 23.04.2018, 17 Verg 1/18)

Öffentliche Auftraggeber dürfen eine Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer in EU-weiten Vergabeverfahren nicht ausschließen. Das OLG Rostock erklärte eine Vergabebedingung für unzulässig, wonach „wesentliche Teile“ des Auftrags vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen. Dies ergebe sich aus § 36 VgV. Zudem verbiete der EuGH, künftigen Auftragnehmern aufzugeben, einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiten selbst auszuführen (sog. „Eigenleistungsquote“). Dies gelte erst recht für wesentliche Teile eines Auftrags.

Nach neuem Vergaberecht darf ein Nachunternehmereinsatz aber unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. § 47 Abs. 5 VgV lässt diese Einschränkung für „bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen“ und für „kritische Verlege- oder Installationsarbeiten im Zusammenhang mit einem Lieferauftrag“ zu. Die neue UVgO ist dagegen großzügiger. Nach § 26 Abs. 6 UVgO darf der Auftraggeber die Ausführung aller oder bestimmter Aufgaben durch den Auftragnehmer selbst verlangen, ohne dass besondere Umstände vorliegen müssen.

Anders verhält es sich auf Ebene der Angebotswertung: Hier hat das OLG Düsseldorf das Zuschlagskriterium der „Eigenfertigungstiefe“ mit einer Gewichtung von 10 % in einem Vergabeverfahren über Bauleistungen nach der SektVO nicht beanstandet (07.08.2013, VII-Verg 15/13).