RechtsprechungVergaberecht

Verbundene Unternehmen: Keine Hinweispflicht der Bieter (Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag vom 22.11.2017, C-531/16)

Konzernverbundene Unternehmen, die in demselben Verfahren getrennte Angebote eingereicht haben, sind nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, ihre Verflechtungen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber offenzulegen. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann, wenn Rechtsvorschriften oder die jeweiligen Vergabebedingungen dies ausdrücklich regeln. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt beim EuGH in seinem Schlussantrag vom 22.11.2017 in einem Vorabentscheidungsverfahren (C-531/16).

Befürchtet der öffentliche Auftraggeber, dass die gleichzeitige Teilnahme der Unternehmen die Transparenz des Verfahrens beeinträchtigt oder zu einer Wettbewerbsverfälschung führt, muss er die Unternehmen auffordern, ihm die zur Prüfung erforderlichen Dokumente zu übermitteln.

Zwar ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Doch in aller Regel folgt der EuGH den Empfehlungen der Generalanwälte.