Eine Rüge mit Angebotsabgabe kommt zu spät (VK Bund, 18.08.2017, VK 2-82/17)

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Will ein Bieter einen in den Vergabeunterlagen erkennbaren Vergabeverstoß rügen, muss er die Rüge spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB erheben. Bezeichnung als „Rüge“ unerheblich  Ein Bieter hatte bei Erhalt der Vergabeunterlagen einen Vergabeverstoß erkannt. Er erhob daraufhin keine ausdrückliche Rüge. Stattdessen verfasste er ein als „Hinweisschreiben“ […]