VergaberechtVeröffentlichungen

Auch laufende Aufträge sind gültige Referenzen (OLG Düsseldorf, 22.02.2017, VII-Verg 29/16) – Vergabeblog vom 21.05.2017

Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Wertung von Referenzen auch solche Aufträge berücksichtigen, die noch nicht abgeschlossen sind. Sonst verstoßen sie gegen das Gleichbehandlungsgebot. Zwar hat der öffentliche Auftraggeber bei Langzeit-Verträgen ein Interesse, am Ende der Laufzeit auftretende Mängel zu berücksichtigen. Jedenfalls nach 18 Monaten Vertragsbeziehung überwiegt aber das Interesse des Bieters, diesen Auftrag als Referenz zu nutzen, so das OLG Düsseldorf.

Der Vergabesenat sah das Gleichbehandlungsgebot auch an anderer Stelle missachtet: Öffentliche Auftraggeber dürfen Referenzen nicht allein deswegen ausschließen, weil der Bieter sie in einer anderen Region erbracht hat. Regionale Unterschiede dürfen aber in die Wertung einfließen.

Die Entscheidung erging zu Arbeitsmarktdienstleistungen. Damit ist die gängige Wertungsmethode der Bundesagentur für Arbeit (BA) in weiten Teilen vergaberechtswidrig. Ob sie überhaupt noch eine Zukunft hat, ist fraglicher denn je.

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