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Korruptionsregister: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf

Nachdem das Vorhaben zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte, drückt die Bundesregierung nun aufs Gas: Noch in der laufenden Legislaturperiode soll ein bundesweites Wettbewerbsregister eingeführt werden. Den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 20.02.2017 vorgelegten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters“ hat das Bundeskabinett am 29.03.2017 beschlossen. Unternehmen, die in das Register eingetragen werden, können über Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Eintragungs- und Abfragepflicht

Strafverfolgungsbehörden und die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden sollen künftig verpflichtet werden, Informationen über Rechtsverstöße zur Eintragung in das Register zu melden. Parallel sollen öffentliche Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 Euro zu einer Abfrage bei dem Register verpflichtet werden, bevor Aufträge erteilt werden.

Ausschluss und Selbstreinigung

Unternehmen, zu denen das Register Eintragungen enthält, können nach dem Entwurf für die Dauer von bis zu fünf Jahren vom Erhalt öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Weisen sie nach, dass sie eine „Selbstreinigung“ durchlaufen haben, ist eine Löschung von Eintragungen auch schon früher möglich.

Vergleichbare Register bestehen bereits heute in einigen Bundesländern. Mit der Initiative der Bundesregierung soll das Verfahren nun bundesweit vereinheitlicht werden.