RechtsprechungVergaberecht

Angebotsausschluss wegen Mischkalkulation (OLG München, 03.12.2015, Verg 9/15)

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In einem Vergabeverfahren kalkulierte ein Bieter in einer Position nicht alle geforderten Leistungen mit ein. Stattdessen preiste er die Leistungen in einer anderen Position des Leistungsverzeichnisses ein. Das OLG München (3.12.2015, Verg 9/15) stellt klar, dass ein solches Angebot aufgrund einer unzulässigen Mischkalkulation zwingend auszuschließen ist. Die Verschiebung der Kosten von einer Position in eine andere ist nicht nur intransparent. Sie führt dazu, dass der Bieter für beide Positionen nicht die Preise angibt, die er tatsächlich verlangt.

Keine Nachforderung fehlender Preise

Eine Nachforderung fehlender Preise nach § 19 Abs. 2 S. 2 EG VOL/A kam ebenfalls nicht in Betracht, da die betreffenden Preise wertungsrelevant waren. In Ergebnis war das Angebot zwingend auszuschließen.