VergaberechtVeröffentlichungen

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 10-2015

EuGH bestätigt Mindestlohn in Rheinland-Pfalz

Nun ist es amtlich: Öffentliche Auftraggeber dürfen von Bietern eine Verpflichtungserklärung verlangen, wonach sie ihren Arbeitnehmern den jeweils geltenden Mindestlohn zahlen. Eine entsprechende Regelung enthalten §§ 1, 3 des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG RP). Gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 8,70 Euro brutto (mittlerweile 8,90 Euro brutto) wehrte sich ein Bieter. Der EuGH hat sich jedoch der Auffassung des Generalanwalts angeschlossen (Urteil vom 17.11.2015, Rs C-115/14). Danach dürfen Auftraggeber nicht nur eine Mindestlohnvorgabe machen. Bieter, die keine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben, dürfen außerdem vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt für Nachunternehmer.

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