VergaberechtVeröffentlichungen

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 1-2015

UfAB-Formel: Kein Ausschluss von Angeboten als „zu teuer“

Bewertet ein Auftraggeber die Angebote nach der erweiterten Richtwertmethode der UfAB V, darf er ein Angebot nicht allein deshalb ausschließen, weil er es für “zu teuer” hält. Dies widerspricht der relativen Betrachtung des Preises im Verhältnis zur Qualität. Ein Angebot darf erst ausgeschlossen werden, wenn der Preis außer Verhältnis zur angebotenen Leistung steht (VK Bund, 19.09.2014, VK 1-70/14).

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