VergaberechtVeröffentlichungen

Öffentliche Auftraggeber dürfen auch Bieter sein! – Kommunalwirtschaft Heft 01-02/2014

Kommunale Stadtwerke-Konzerne unterhalten neben der Ver- und Entsorgung häufig umfassende Leistungsangebote in den Bereichen Gebäudemanagement, IT, Grünpflege, Technik und Personal. Zuweilen interessieren auch sie sich für öffentliche Aufträge. Nicht selten können sie die Leistungen ebenso wirtschaftlich wie die private Konkurrenz erbringen. Die Frage ist: Dürfen sie dies auch? Das OLG Düsseldorf (07.08.2013, VII-Verg 14/13) hat dies aus Sicht des Vergaberechts grundsätzlich bejaht, und zwar ungeachtet der Rechtsform des Auftraggebers. Einzige Bedingung: Das nationale Recht erlaubt die Leistungserbringung.

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