RechtsprechungVergaberecht

Nachforderung fehlender Nachweise zulässig (EuGH, 10.10.2013, Rs. C-336/12)

Fehlen einem Angebot einzelne einzureichende Nachweise, darf der öffentliche Auftraggeber den Bieter zur Nachreichung auffordern, ohne dass dies gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt (EuGH, 10.10.2013, Rs. C-336/12).

 Gleichbehandlung muss gewahrt bleiben

Voraussetzung für die Nachforderung ist aber, dass der Nachweis – hier eine Bilanz – nicht zwingend bei Angebotsabgabe einzureichen war und dass er erkennbar schon vor Ablauf der Angebotsfrist existierte. Außerdem darf der Auftraggeber fehlende Nachweise nur von allen betroffenen Bietern fordern, da er ansonsten einzelne Bieter bevorzugen würde. Schließlich darf sich eine Nachforderung immer nur auf formelle Aspekte beziehen. Ein Bieter darf hierdurch nicht die Möglichkeit bekommen, sein Angebot inhaltlich nachzubessern, denn auch dies würde ihn gegenüber seinen Mitbewerbern besser stellen.

 EuGH-Urteil entspricht deutscher Rechtslage

Das Urteil gibt im Wesentlichen die nach §§ 18, 19 Abs. 2 EG VOL/A bzw. §§ 15, 16 Abs. 1 Nr. 3 EG VOB/A bereits geltende Rechtslage in Deutschland wieder.