RechtsprechungVergaberecht

EuGH stärkt Bieterrechte in Nachprüfungsverfahren (04.07.2013, Rs. C-100/12)

Der EuGH stärkt die Rechte von Bietern in Nachprüfungsverfahren. Mit Urteil vom 04.07.2013 (Rs. C-100/12) entschied er, dass der Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters auch dann zulässig ist, wenn sei Angebot mangels Übereinstimmung mit den Vergabeunterlagen ausgeschlossen worden ist.

Sachliche Prüfung unverzichtbar

Die Frage, ob ein Angebot zu Recht ausgeschlossen wurde, muss für Bieter gerichtlich überprüfbar sein. Ein Nachprüfungsantrag kann ohne diese sachliche Prüfung nicht als unzulässig zurückgewiesen werden. Behauptet der ausgeschlossene Bieter, dass neben seinem Angebot auch das Angebot des bezuschlagten Bieters hätte ausgeschlossen werden müssen, ist auch dies durch die Vergabeinstanzen zu prüfen.