RechtsprechungVergaberecht

OLG Düsseldorf zur Gewichtung der Zuschlagskriterien (21.05.2012, VII-Verg 3/12)

Stellt ein Auftraggeber neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien auf, so müssen diese in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (OLG Düsseldorf, 21.05.2012, VII-Verg 3/12).

Weites Ermessen des Auftraggebers  

Auftraggeber haben bei der Festlegung und Gewichtung der Zuschlagskriterien einen weiten Spielraum. Die Wahl der Zuschlagskriterien darf nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden (vgl. OLG Stuttgart, 2 U 36/11).

Preis stets angemessen zu berücksichtigen

Sollen neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien angewendet werden, darf der Preis jedoch weder unter- noch überbewertet werden. Als bedeutendes  Wertungskriterium darf der Preis nicht nur eine marginale Rolle spielen.

Wirtschaftlichkeitskriterien müssen echte Bedeutung haben

Dasselbe gilt für die Festlegung der Wirtschaftlichkeitskriterien: Haben diese nur eine marginale Bedeutung, so dass der Preis eine übermäßige Gewichtung erlangt, kann darin ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip nach § 97 Abs. 5 GWB liegen.