OLG Düsseldorf zur Zulässigkeit mehrerer Hauptangebote (Beschluss v. 09.03.2011 – VII-Verg 52/10) – Vergabeblog vom 18.05.2011

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Bieter dürfen in einem Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote abgeben. Die irrtümliche Bezeichnung als Nebenangebote schadet nicht. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.03.2011 (VII-Verg 52/10) klargestellt und damit eine lange Zeit ungeklärte Frage beantwortet. Die Veröffentlichung finden Sie hier.

Nur Vergaberechtsverstöße sind angreifbar (OLG Düsseldorf, 11.05.2011, VII-Verg 3/11)

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Entscheidet sich die Vergabestelle für eine bestimmte Beschaffung, können Rechtsverstöße jenseits des Vergaberechts nicht im Nachprüfungsverfahren ange­griffen werden. Dies hat das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.05.2011, Verg 3/11) erneut betont. Nur Vergaberechtsverstöße überprüfbar In einem Nachprüfungsverfahren können nur Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht dazu gedacht, ein Beschaffungsvorhaben dem Grunde nach […]