GesetzgebungVergaberecht

EU führt „e-Beschaffung“ ein

Die EU-Kommission erlaubt die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig auf elektronischem Wege. Vergabeverfahren werden für Unternehmen und Behörden deutlich einfacher. Die Möglichkeit soll laut dem am 18.10.2010 vorgelegten Grünbuch ab 2011 angeboten werden.

Deutliche Vereinfachung

Vergabeverfahren sind zu zeitraubend und umständlich. Die Initiative der EU-Kommission zeigt, dass es auch einfacher geht. Mit Hilfe der „e-Beschaffung“ sollen öffentliche Ausschreibungen künftig durch die Nutzung elektronischer Hilfsmittel durchgeführt werden. Ziel ist es, sämtliche papiergestützten Verfahren durch automatisierte Prozesse zu ersetzen.

Umfassende „e-Initiative“

Die „e-Beschaffung“ ist Teil einer umfassenden Initiative, die staatliche Stellen dazu bewegen soll, das Internet noch mehr zu nutzen. So können Unternehmen und Auftraggeber mit der ebenfalls neuen EU-Datenbank e-CERTIS schnell per Internet herausfinden, welche Unterlagen für EU-Vergaben erforderlich sind.