ÖPNVRechtsprechung

Bundesnetzagentur: Trassenpreise der DB Netz AG rechtswidrig

Die Regionalfaktoren im Trassenpreissystem der DB Netz AG sind ungültig. Sie behindern den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur rechtswidrig. Dies hat nun die Bundesnetzagentur entschieden.

Regionalfaktoren verstoßen gegen Diskriminierungsverbot

Die Regionalfaktoren werden im SPNV auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Die höheren Preise sollen die Kostenunterdeckung auf schwach befahrenen Strecken kompensieren. Die Auswahl der Strecken und die Höhe der Regionalfaktoren sind jedoch sachlich nicht nachvollziehbar, so die Bundesnetzagentur. Die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Strecken verstoße daher gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot.

Regionalfaktoren behindern Wettbewerb

Besonders auffällig sei, dass der Preisaufschlag auf Strecken erhoben werde, auf die sich der Wettbewerb konzentriere. Die Verteuerung gerade dieser Strecken laufe dem Ziel zuwider, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und behindere den Wettbewerb erheblich.

Praxis bis 12.12.2010 geduldet

Einziger Wermutstropfen für Wettbewerber: Die Bundesnetzagentur hat die derzeitige Praxis für eine Übergangszeit bis zum Beginn der Netzfahrplanperiode 2010/2011 geduldet. Bis dahin hat die DB Netz AG nun Zeit, durch entsprechende Korrekturen ihres Trassenpreissystems ein kostendeckendes und diskriminierungsfreies Verfahren sicherzustellen.