OLG Düsseldorf zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte (13.01.2010, I-27 U 1/09)

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Für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte gibt es kein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren. Das OLG Düsseldorf hat nun aber klargestellt: Trotzdem muss effektiver Rechtsschutz möglich sein. So kann ein Zivilgericht eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Auftraggeber den Zuschlag verbietet. Zuschlagsverbot möglich Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte durften Auftraggeber bisher den Zuschlag erteilen, ohne eine gerichtliche Überprüfung abzuwarten. […]